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Bildquelle: MEINbusiness

Mehrwertsteuersenkung in Gastronovi

Endlich Entlastung für die Gastronomie: Ein einheitlicher Steuersatz von 7 % für alle Speisen – egal ob vor Ort oder zum mitnehmen!

Gastronovi stellt den Steuersatz “19 % MwSt. Speis.” am 01.01.2026 automatisch auf 7 % um. Somit muss tagesaktuell kein neuer Steuersatz eingepflegt und auch nicht daran gedacht werden, diesen rechtzeitig umzustellen.

Datenpflegefehler bei Steuersätzen prüfen

Prüfen Sie, für welche Produkte aus dem Non-Food- und Beverage-Bereich der Steuersatz „19 % MwSt. Speis.“ irrtümlich hinterlegt wurde, und ersetzen Sie diesen durch den für diese Warengruppe korrekten Steuersatz.

Beachten Sie: Die Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 7 % betrifft nur inhouse verkaufte Speisen.
Wenn Sie diesen Steuersatz bei Warengruppen hinterlegt haben, die keine Speisen sind, würde mit der automatischen Umstellung zukünftig ein falscher Steuersatz abgeführt werden.

Prüfen Sie außerdem, ob der Steuersatz „19 % MwSt. Speis.“ in allen Ihren Warengruppen für Speisen hinterlegt ist. Andernfalls führen Sie für diese Warengruppen nach der Mehrwertsteuersenkung einen zu hohen Steuersatz ab.

Mehrwertsteuer-Sätze anpassen

Gehen Sie ins Gastronovi Back Office → Produkte → Warengruppen.
Hovern Sie über die betroffenen Warengruppen, um die aktuell hinterlegten Mehrwertsteuer-Sätze einzusehen. Sollte ein falscher Steuersatz hinterlegt sein, öffnen Sie mit einem Rechtsklick das Kontextmenü.
Unter „Bearbeiten“ können Sie im Feld „MwSt.-Satz“ den korrekten Steuersatz (z. B. „19 % MwSt.“) auswählen und anschließend den „Speichern“-Button klicken.

Hier geht es zur Schritt-für-Schritt-Anleitung: Warengruppen – Mehrwertsteuer-Satz anpassen

Und hier finden Sie mehr Informationen zu den Warengruppen: Kassensystem – Warengruppen

Häufig gestellten Fragen

Auch wenn die Umstellung automatisch erfolgt, kann sich dennoch in einigen Bereichen wie Ihren Buchhaltungskonten oder in Bezug auf die Nutzung weiterer Gastronovi-Module (Kassenbuch, Speisekarten) noch Handlungsbedarf ergeben. Stellen Sie sicher, dass Ihre Einstellungen korrekt sind, um rechtliche oder buchhalterische Probleme zu vermeiden. Lassen Sie sich hierzu auch von Ihrem Steuerberater unterstützen.

Was ist in Hinblick auf Buchhaltungskonten zu beachten?

Bei Ihren Warengruppen sind die Erlöskonten hinterlegt. Es kann seitens Ihrer Buchhaltung gewünscht sein, Anpassungen an den Konten vorzunehmen, sobald sich die Steuersätze ändern.

Mit dem Gastronovi-Kassenbuch verfügen Sie über komfortable Vorlagen. Beachten Sie, dass auch hier Anpassungen der hinterlegten Kontierungen notwendig sein können. Auch hier wird Ihr Steuerberater unterstützen können.

Nutzen Sie eine Integration wie DATEV oder ETL Adhoga, kann es sein, dass Sie Automatikkonten eingetragen haben. Erlöskonten, die gleichzeitig Automatikkonten sind, benötigen ein neues Konto, da der BU-Schlüssel für diese Konten keine Berücksichtigung findet.

Wie gehe ich mit der Korrektur einer Rechnung um, die vor der Mehrwertsteuer-Umstellung erstellt wurde?

Aufgrund der Anpassung der Steuersätze auf die aktuell geltende Regelung gibt es keine Möglichkeit, die ursprünglich berechnete Mehrwertsteuer zu berücksichtigen. Die Anpassung der Steuersätze muss in Ihrer Buchhaltung erfolgen und kann nicht über Gastronovi Office gemacht werden.

Wie gehe ich mit Anzahlungen um, die bereits vor der Mehrwertsteuer-Umstellung eingegangen sind?

Für die korrekte Besteuerung von Anzahlungen ist das Leistungsdatum entscheidend. Das bedeutet, es muss ggf. ein Storno bis zum 31.12.2025 erfolgen. Die Neuausstellung darf dann erst nach erfolgter Steuersatzänderung am 01.01.2026 vorgenommen werden.

Was habe ich bei der Nutzung von weiteren Modulen zu beachten?

Nutzen Sie das Speisekarten-Modul, so können Sie Ihre PDF zu Jahresbeginn mit einem Klick neu generieren, um die Aktualisierung zu vollziehen.

Module wie das Bestellsystem, Website, Newsletter und Digital Signage verarbeiten die Aktualisierung im Hintergrund vollautomatisch. Löschen Sie auf Ihren eigenen Geräten ggf. den Browser-Cache, um die Aktualisierung ohne Verzögerung einsehen zu können.
Auch innerhalb der Warenwirtschaft wird die Anpassung des Steuersatzes automatisch verarbeitet.

Was habe ich bei Nutzung einer aktivierten Hotel-Schnittstelle zu beachten?

In Gastronovi müssen Sie keine Anpassungen vornehmen, die Umstellung funktioniert automatisch. Es kann jedoch notwendig sein, dass Sie das Mapping mit Ihrem PMS-Anbieter oder Partner überprüfen und dieses ggf. korrigieren müssen.

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