Nutzen Sie jetzt die verschiedenen Möglichkeiten Digitalisierungsförderung
Jeder und jede die im Vertrieb arbeitet kennt das: Es wird ein Problem erkannt (das Problem ist meistens auch der Grund, warum man überhaupt eingeladen wurde) und bespricht gemeinsam die Lösung. Und dann kommt es…
„Das ist wunderbar, kommt aber im Moment nicht in Frage“. „Das würden wir gerne machen aber das ist viel zu teuer“. „Für einen Betrieb unserer Größe ist das sinnvoll aber leider nicht finanzierbar“. „Gibt es das auch günstig? Oder noch besser umsonst?“
Nun kann man die Kiste vertrieblicher Werkzeuge herausholen und den Kunden und seine Einwände in vollendeter Form bearbeiten. Auf der anderen Seite sollte man nicht vergessen, dass der Kunde die Lösung auch bezahlen (können) muss. Dabei werden gute Vertriebler die Kosten für den Kunden auch immer im Blick haben. Es macht keinen Sinn, einem Schnellimbiss eine mobile Kasse zu verkaufen oder einem Hotel garnie einen Küchenmonitor. Es soll zwar Vertriebler*innen geben, die Stolz darauf sind, dem Papst ein Doppelbett zu verkaufen aber die machen das nur einmal – beim Papst sowieso. Zurzeit, und das ist besonders, gibt es noch eine andere Möglichkeit, die Kosten für die Digitalisierung zu finanzieren.
Bund und Länder wollen die Digitalisierung gerade von kleinen und mittleren Unternehmen voranbringen. Zu diesem Zweck haben sie verschiedene Fördertöpfe zur Verfügung gestellt.
Das 2020 gestartete Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für kleinere und mittlere Unternehmen (kurz KMU)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (kurz BMWi) bezuschusst seit dem 7. September 2020 kleine und mittlere Unternehmen mit 3 – 499 Mitarbeitern und Sitz in Deutschland. Bei diesem Programm gibt es monatliche Kontingente. An diese zu kommen ist nicht ganz einfach, denn die Internetseite für die Registrierung ist schnell überlastet und die Kontingente oft schon nach kurzer Zeit vergeben. Die Höhe der Förderung liegt zwischen und 3.000 – 100.000€ bei maximal bis zu 70% der Gesamtinvestition.
Es gibt aber auch die Möglichkeit eines Digitalisierungskredites. Beim Digitalisierungskredit der NRW BANK handelt es sich um ein festverzinstes Darlehen von mindestens 25.000 Euro zur Investition in Digitalisierungsmaßnahmen inklusive Investitionen in Betriebsmittel für kleine und mittlere Unternehmen. Den Antrag kann man über die Seite der NRW Bank stellen.
Die zurzeit wohl spannendste Förderung ist die über die Überbrückungshilfe 3. Es wird oft vergessen, dass man neben dem Antrag für die Überbrückungshilfe 3 auch noch Anspruch auf Zuschüsse zur Digitalisierung hat.
Voraussetzung für die Beantragung der Überbrückungshilfe und damit auch des Digitalisierungszuschusses sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem einzelnen Fördermonat. Das ist vor allem für Betriebe interessant, die zurzeit geschlossen sind und gar keinen Umsatz generieren können bzw. nur sehr geringe Umsätze haben. Der Zeitpunkt der Antragsstellung ist also entscheidend, um eine maximale Förderung der Digitalisierung zu erhalten.
Prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater in welchem Umfang Sie die Digitalisierungsförderung in Anspruch nehmen können. Wir können Ihnen dann bei der Umsetzung der richtigen Schritte im Betrieb behilflich sein.
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